Das kostet ein Platz im Pflegeheim

Die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung übersteigen die Leistungen der Pflegekasse. Für den verbleibenden Eigenanteil müssen entweder der Pflegebedürftige oder dessen Angehörigen selbst aufkommen oder staatliche Unterstützung beantragen. Auf diese staatliche Unterstützung in Form von Sozialhilfe hat jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland einen Rechtsanspruch. Hier erfahren Sie, woraus sich die Kosten fürs Pflegeheim zusammensetzen!

Steigende Pflegeheimkosten

Durch die aktuelle Entwicklung der Branche, erhöhte Kosten und Gehälter steigen die Entgelte derzeit in allen Einrichtungen bundesweit und insbesondere in den neuen Bundesländern stark an. Wir rechnen damit, dass künftig nur noch jeder zwanzigste seinen Platz aus eigener Tasche bezahlen kann. Sie sehen also: es ist kein Makel, die Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Es ist vielmehr Notwendigkeit, unabhängig vom Anbieter der Leistungen. Unser Tipp: entscheiden Sie daher nach qualitativen Gesichtspunkten und nicht aus finanziellen Gründen. Die Wahl, welche Pflegeeinrichtung Sie wählen, obliegt Ihnen und nicht dem Sozialamt.

Kosten im ASPIDA Pflegecampus Plauen

Im Bereich der jungen Pflege setzen sich die Kosten für den ASPIDA Pflegecampus aus folgenden Aspekten zusammen:

  • Pflege
  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • Investitionskosten
  • Altenpflegeausbildungsumlage

Die Gesamtkosten der Pflege in unserer Einrichtung sowie der Eigenanteil ergeben sich wie folgt:

 

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Pflege

2.139,13 Euro

2.742,67 Euro

3.234,56 Euro

3.747,74 Euro

3.977,72 Euro

Unterkunft

625,13 Euro

625,13 Euro

625,13 Euro

625,13 Euro

625,13 Euro

Verpflegung

161,53 Euro

161,53 Euro

161,53 Euro

161,53 Euro

161,53 Euro

Investitionskosten

812,21 Euro

812,21 Euro

812,21 Euro

812,21 Euro

812,21 Euro

Altenpflegeausbildungsumlage

38,63 Euro

38,63 Euro

38,63 Euro

38,63 Euro

38,63 Euro

Gesamt

3.776,64 Euro

4.380,18 Euro

4.872,07 Euro

5.385,25 Euro

5.615,23 Euro

Anteil der Pflegekassen

125,00 Euro

770,00 Euro

1.262,00 Euro

1.775,00 Euro

2.005,00 Euro

Eigenanteil

3.651,64 Euro

3.610,19 Euro

3.610,07 Euro

3.610,25 Euro

3.610,24 Euro

Darüber hinaus verringert sich der Eigenanteil bei den Kosten mit der Dauer des Aufenthaltes. Dies ergibt sich wie folgt:

 

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

In den ersten 12 Monaten 5 Prozent

/

100,57 Euro

100,56 Euro

100,57 Euro

100,57 Euro

Eigenanteil neu:

/

3.509,62 Euro

3.509,51 Euro

3.509,68 Euro

3.509,67 Euro

Mehr als 12 bis 24 Monate 25 Prozent

/

502,83 Euro

502,80 Euro

502,84 Euro

502,84 Euro

Eigenanteil neu

/

3.107,36 Euro

3.107,27 Euro

3.107,41 Euro

3.107,40 Euro

Mehr als 24 bis 36 Monate 45 Prozent

/

905,09 Euro

905,04 Euro

905,12 Euro

905,11 Euro

Eigenanteil neu

/

2.705,10 Euro

2.705,03 Euro

2.705,13 Euro

2.705,13 Euro

Mehr als 36 Monate 70 Prozent

/

1.407,91 Euro

1.407,83 Euro

1.407,96 Euro

1.407,95 Euro

Eigenanteil neu

/

2.202,28 Euro

2.202,23 Euro

2.202,29 Euro

2.202,29 Euro

Haben Sie noch Fragen zu der Betreuung im ASPIDA Pflegecampus Plauen oder wollen sie noch mehr darüber wissen, wie sich unsere Kosten zusammensetzen? Dann vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Gespräch!

Die Kosten sind dennoch ins Verhältnis zu setzen. Im ASPIDA Pflegecampus erhält man weit mehr als nur die standardmäßige Unterkunft, Verpflegung und Pflege. Bei uns erhalten Sie für Ihr Geld eine abwechslungsreiche individuelle Betreuung in Form von Gruppen- und Einzelangeboten, eine Verpflgeung mit hauseigener frischer Küche, ganztägige Getränkeversorgung mit Kaffee, Wasser, Tee, Saft sowie Zwischenmahlzeiten. Ein reichhaltiges Angebot und Frühstück und Abendbrot – wenn möglich sogar als Büffet in unserem Restaurant. Wir beschäftigen hauseigene Therapeuten, welche gezielt Ihre Ressourcen fördern und dem Fortschreiten der Pflegebedürftigkeit entgegenwirken. Sie wohnen in ausgezeichneter innerstädtischer Lage, so dass eine Teilhabe am normalen Leben möglich ist und wir organiseren regelmäßig interessante Veranstaltungen und Ausflüge, um Ihren Alltag abwechslungsreich zu gestalten.

Wie setzen sich die Pflegekosten zusammen?

Die Pflegekosten setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Zu diesen zählen:

Pflege

Die Pflegekosten umfassen sowohl die Grundpflege als auch die medizinische Behandlungspflege. Die Pflegekasse übernimmt die anfallenden Kosten abhängig vom festgestellten Pflegegrad.

Unterkunft

Für die Unterkunft der Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim fallen Mietkosten an. Auch die Nebenkosten sind hier mit enthalten. Die anfallenden Kosten für die Unterbringung sind selbst zu tragen.

Verpflegung

Diese Position deckt die Kosten für Essen und Getränke. Wer jedoch gesundheitlich nicht in der Lage ist, Nahrung aufzunehmen, muss die Verpflegung nicht in voller Höhe bezahlen.

Investitionskosten

Unter den Investitionskosten werden in erster Linie Kosten für Umbau- oder Ausbaumaßnahmen sowie Modernisierungsarbeiten oder die Instandhaltung zusammengefasst. Die Aufwendungen können beispielsweise die Renovierung der Gemeinschaftsräume, neue Aufzüge oder Maßnahmen für den Brandschutz umfassen. Auch Mietzahlungen durch den Pflegeanbieter an den Immobilieneigentümer zählen darunter. Sie werden in einen monatlichen Beitrag umgerechnet und jedem Bewohner in Rechnung gestellt.

Ausbildungsumlage

Der Betreiber des Pflegeheims stellt seinen Bewohnern einen Beitrag zur Ausbildungsvergütung in Rechnung. Dadurch werden die Kosten finanziert, die bei der Vergütung von Auszubildenden entstehen.Die gemeinsame Investition in Auszubildende ist ein essenzieller Bestandteil für die Sicherstellung der Versorgung der kommenden Jahre. Sie erfüllt damit einen wichtigen Bestandteil an einer Solidargemeinsschaft.

Wer bezahlt die Kosten für eine Pflegeeinrichtung?

Bei der Unterbringung in einem Pflegeheim greift die Pflegeversicherung, die einen Teil der anfallenden Pflegekosten übernimmt. Alles, was die Pflegeversicherung nicht deckt, muss von dem Pflegebedürftigen oder dessen Angehörigen im Eigenanteil selbst bezahlt werden. Wer den Eigenanteil nicht selbst tragen kann, kann staatliche Unterstützung in Form von Sozialhilfe beantragen. Deshalb wird die Pflegeversicherung auch als "Teilkostenversicherung" bezeichnet.

Welche Kosten übernimmt die Pflegeversicherung?

Die Pflegebedürftigkeit wird durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder durch eine private Pflegeversicherung festgestellt. Ist das der Fall, erhalten die Pflegebedürftigen einen Zuschuss zu den anfallenden Pflegekosten. Die Höhe des Zuschusses hängt vom festgestellten Pflegegrad ab. Dieser Pflegegrad spiegelt wider, wie viel Unterstützung die Person benötigt. Die Pflegekasse zahlt bei der Feststellung eines Pflegegrades monatliche Leistungen. Diese sind wie folgt gestaffelt:

  • Pflegegrad 1 = 125 Euro
  • Pflegegrad 2 = 770 Euro
  • Pflegegrad 3 = 1.262 Euro
  • Pflegegrad 4 = 1.775 Euro
  • Pflegegrad 5 = 2.005 Euro
Seit Januar 2022 gibt es zudem neue Zuschüsse für den pflegebedingten Eigenanteil. Diese richten sich nach der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim. Je länger diese ist, desto höher fällt der sogenannte Leistungszuschlag aus. Bewohner, die bereits drei Jahre oder länger in einem Heim wohnen, erhalten mit 70 Prozent den größten Zuschlag.

Wie wird der Pflegegrad festgesetzt?

Einen Pflegegrad erhalten Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt sind. Je nach Schwere der Beeinträchtigung erhalten sie im Rahmen einer Begutachtung einen Pflegegrad zwischen 1 und 5. In diesem Prozess der Beantragung und Bearbeitung der Begutachtung stehen wir Ihnen auch vor dem Einzug gerne zur Seite. Sollten Sie in unserem Hause leben, kümmern wir uns vollkommen eigenständig mit ihrer Unterstützung um die entsprechenden Antragsformalitäten, da sich ein Pflegegrad auch während des Aufenthaltes in beide Richtungen verändern kann. Diese Pflegegrade stehen nicht nur Menschen im hohen Alter zu, sondern auch Personen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Festgemacht wird der Pflegegrad am Grad der Selbstständigkeit. Das geschieht unter folgenden Kriterien:

Grad der Selbstständigkeit

Pflegegrad

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Pflegebedürftige können ihr Leben noch sehr selbstständig meistern und benötigen so gut wie keine Unterstützung durch Angehörige oder von professionellen Pflegekräften.

1

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen ist durch körperliche oder geistige Einschränkungen bereits deutlich verringert. Sie Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen. 

2

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Dadurch ist die Pflegebedürftigkeit sehr stark ausgeprägt. Die Betroffenen haben dadurch auch ein Anrecht auf alle zur Verfügung stehenden Pflegeleistungen der Pflegekasse.

3

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Das führt meist dazu, dass die Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt. Betroffene sind auf die Pflege und Unterstützung Dritter angewiesen.

4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Hierbei handelt es sich um den höchsten Pflegegrad, der mit den umfangreichsten Leistungen für Pflegebedürftige einhergeht.

5

Welche Kosten zahlen Sie selbst?

Der Zuschuss der Pflegekasse bei Pflegegrad 1 beträgt 125 Euro. Bei den Pflegegraden 2-5 zahlen Pflegebedürftige für ihre Betreuung den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). 2017 wurde gesetzlich festgelegt, dass jeder Heimbewohner unabhängig von seinem Pflegegrad den gleichen Anteil zu den Pflegekosten zahlen muss wie die anderen Heimbewohner auch. Der Eigenanteil unterscheidet sich jedoch von Einrichtung zu Einrichtung.

Was passiert, wenn der Eigenanteil nicht bezahlt werden kann?

Immer wieder kommt es vor, dass eine pflegebedürftige Person den Eigenanteil der pflegebedingten Kosten nicht durch das eigene Einkommen oder Vermögen bezahlen kann. Dann kommen zunächst die Angehörigen für die Kosten der Pflege auf. In diesem Zusammenhang bestehen immer sehr große Ängste, dass die Zuzahlung durch die Angehörigen bedeutet, dass entsprechende Sparrücklagen und Wohneigentum verloren geht. Eine Wohnung muss beispielsweise mehr als zehn Jahre vor dem Eintritt eines Sozialhilfefalles vererbt worden sein, nur dann greift der Staat hierauf nicht zu. Selbstverständlich ist in unserem solidarischen System eine Vorsorge für das Alter immer Voraussetzung und damit ist es nur zu richtig, dass Erspartes dann auch für die Führung und Pflege im Alter eingesetzt werden kann und muss. Die große Angst der Angehörigen ist jedoch, dass von ihrem eigenen Einkommen ein Zuschlag eingebracht werden muss. Hier können wir Sie beruhigen. Durch das Angehörigen-Entlastungsentgeld können die Angehörigen vom Unterhalt befreit werden, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen weniger als 100.000 Euro beträgt. Die Kosten werden dann vom Sozialamt im Rahmen der sogenannten „Hilfe zur Pflege“ übernommen. Haben Sie Fragen zu den Anträgen und dem notwendigen Schritten? Wir beraten Sie auch hier gerne und geben Ihnen Auskunft über die richtigen Ansprechpartner und das korrekte Vorgehen.