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Stufenkonzept für die Besuchsmöglichkeiten in unseren stationären Einrichtungen

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund und helfen Sie den Menschen in Ihrem Umkreis, die zur Risikogruppe gehören und Ihre Hilfe dankbar annehmen werden. Bei Fragen senden Sie uns bitte eine Email an info-thalbuergel [at] aspida.de oder info-plauen [at] aspida.de.

Ihr ASPIDA Team

Stufe 1: Grün

ASPIDA Stufenkonzept Besuchsmöglichkeiten Ampel grün

Grundsätzlich gilt keine Besuchseinschränkung. Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Schutzbestimmungen nach § 1 bis 6 der 2. ThürSARS-CoV-2-lfS-GrundVO:

  • Besucher*innen mit akuten Atemwegserkrankungen oder sonstigen typischen Symptomen einer COVID-19-Erkrankung (Fieber, neu aufgetretener Husten, akuter Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Atemnot) dürfen unsere Einrichtung auf keinen Fall betreten.
  • Besucher*innen, welche Kontakte zu einer mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten Personen hatten und daher als ansteckungsverdächtigt im Sinne des §2 Nr. 7 lfSG gelten, dürfen unsere Einrichtung auf keinen Fall betreten
  • Geschenke (nur eingeschweißte, desinfizierbare) und Blumen können jederzeit mitgebracht oder abgegeben werden. Die Geschenke werden im Eingangsbereich vom Einrichtungspersonal desinfiziert und an den/die Bewohner*in ausgehändigt.
  • Desinfektionsmittel und Hinweise zu deren Benutzung sind unmittelbar im Eingangsbereich der Einrichtung und vor dem Besucherraum platziert.
  • Die Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen (Händedesinfektion, Abstandsgebot, Husten- und Niesetikette, richtiges Tragen des Mund-Nasen-Schutzes) werden jedem Besucher*innen vor dem Betreten unserer Einrichtung verständlich erklärt. Die Maßnahmen müssen strikt eingehalten werden.
  • Die Mund-Nasenbedeckung ist von dem/der Besucher*in selbst mitzubringen und muss während des gesamten Aufenthaltes in unserer Einrichtung korrekt getragen werden

Stufe 2: Gelb

ASPIDA Stufenkonzept Besuchsmöglichkeiten Ampel gelb
Für den Fall, dass es im Landkreis des örtlichen Sitzes unserer stationären Einrichtung aktuell ein gehäuftes Auftreten von SARS-CoV-2-Infektionen oberhalb des Schwellwerts von 35 je 100.000 Einwohnern nach § 13 Abs.2 der 2. ThürSARS-CoV-2-lfS-GrundVO hinaus gibt, gelten folgende Regelungen:

  • Die Besuche sind auf zwei registrierte Personen, welche täglich wechseln können (wenn erforderlich, z.B. aufgrund der physischen und psychischen Verfassung des/der Besucher*in, maximal eine Begleitperson) zu beschränken.
  • Definierte Besuchszeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (insgesamt maximal 2 Stunden pro Tag, im Falle von zwei Besuchen pro Tag wird der Besuchszeitraum entsprechend aufgeteilt)
  • Der Zutritt für Besucher*innen unserer Einrichtung wird auf das Minimale beschränkt, damit die Abstands- und Hygieneregeln sicher eingehalten werden können. – Ein Besucherraum steht außerhalb des Hauptgebäudes zur Verfügung um die Anzahl der Besucher im Haus zu minimieren
  • Die Zugänge im Haus sind minimiert, es besteht nur 1 Ein- und Ausgang
  • Bereichsbezogene Zutrittsbeschränkung sowie konkrete Wege für die Besucher*innen sind festgelegt (Flure, Sanitärräume, Besucherraum etc.)
  • Die Besuche sind jeweils telefonisch in der Verwaltung, unter der Telefonnummer 036692 – 41500 und terminlich mit unserer Einrichtung zu vereinbaren,. Ohne telefonische Anmeldung darf unsere Einrichtung nicht betreten werden
  • Besucher*innen mit akuten Atemwegserkrankungen oder sonstigen typischen Symptomen einer COVID-19-Erkrankung (Fieber, neu aufgetretener Husten, akuter Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Atemnot) dürfen unsere Einrichtung auf keinen Fall betreten.
  • Besucher*innen, die Kontakte zu einer mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten Personen hatten und daher als ansteckungsverdächtig im Sinne des §2 Nr. 7 lfSG gelten dürfen unsere Einrichtung auf keinen Fall betreten.
  • Die Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen (Händedesinfektion, Abstandsgebot, Husten- und Niesetikette, richtiges Tragen des Mund-Nasen-Schutzes) werden jeden Besucher*innen vor dem Betreten unserer Einrichtung verständlich erklärt, diese müssen strikt eingehalten werden.
  • Die Mund- Nasenbedeckung ist von dem Besucher*innen selbst mitzubringen und muss während des gesamten Aufenthaltes in unserer Einrichtung korrekt getragen werden
  • Desinfektionsmittel und Hinweise zu deren Benutzung sind unmittelbar im Eingangsbereich der Einrichtung und vor dem Besucherraum platziert.
  • Alle Besucher*innen werden am Eingang der Einrichtung durch Einrichtungspersonal schriftlich mit Kontaktdaten, Datum, Uhrzeit und Dauer des Besuchs registriert, nach dem Gesundheitszustand und Kontakt mit Infizierten befragt, sowie über Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen leicht verständlich aufgeklärt und auf die Einhaltung verpflichtet. Alle Besucher*innen bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass die Hygiene -und Verhaltensmaßnahmen während des Aufenthaltes in der Einrichtung strikt eingehalten und dass die Hinweise des Einrichtungspersonals bzgl. der Besucherregelung befolgt werden; bei Nichteinhaltung der Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen werden die Besucher*innen zunächst an die Besuchsregeln erinnert, werden die Regeln weiterhin nicht eingehalten, wird die Besuchsperson der Einrichtung verwiesen und ein Besuchsverbot für diese Person ausgesprochen
  • Mitgebrachte Geschenke (nur eingeschweißte, desinfizierbare) und Blumen können jederzeit mitgebracht oder abgegeben werden,
  • dieses wird im Eingangsbereich vom Einrichtungspersonal desinfiziert und an den Bewohner ausgehändigt.
  • Bewohner*innen tragen während der Besuchszeit eine Mund- Nasen- Bedeckung soweit es der Gesundheitszustand zulässt
  • Mülleimer zur Entsorgung von Einmalartikeln stehen im Eingangsbereich bereit

Stufe 3: Rot

ASPIDA Stufenkonzept Besuchsmöglichkeiten Ampel rot
Für den Fall, dass es aktuell ein aktives SARS-CoV-2 Infektionsgeschehen in unserer Einrichtung gibt, gilt ein striktes Besuchsverbot nach Maßgabe des § 9 Abs.3 der 2. ThürSARS-CoV-2-lfS-GrundVO.
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